Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Sport - Sportarten: Theorie und Praxis, Note: 1,7, Deutsche Sporthochschule Koln, Veranstaltung: Seminar Gst, Sprache: Deutsch, Abstract: Frage 1 a) Definieren Sie die Begriffe 'Wassergewohnung/-bewaltigung' und ordnen Sie diese in die Lernzielebenen des schulischen Anfangerschwimmunterrichts ein! Werten sie hierfur auch die Richtlinien SPORT des Landes NRW aus! b) Nennen Sie die Teillernziele fur 'Wassergewohnung/-bewaltigung' und jeweils drei typische Übungsbeispiele dazu! # Antwort a) Die Begriffe Wassergewohnung und Wasserbewaltigung sind im schulischen Anfangerschwimmunterricht der ersten Lernzielebene zuzuordnen. Diese erste Lernzielebene muß spatestens im dritten Schuljahr erarbeitet werden, da sie die Grundlage fur die folgenden Lernzielebenen darstellt. Als zweite Lernzielebene folgt die Vermittlung der Techniken des Kraulschwimmens, des Rucken-(kraul-) schwimmens, des Brustschwimmens, des Springens, sowie des Delphinschwimmen. Auch diese Lernzielebene sollte im Verlauf der Primarstufe verwirklicht werden. Die dritte Lernzielebene, die Anwendungsbereiche, ist dagegen fur die Primarstufe nicht von direkter Bedeutung.