Ab 1. April 2017 gibt es bezuglich der Beantragung und Durchfuhrung von Psychotherapien im so genannten Richtlinienverfahren gravierende Änderungen. Der vorliegende Leitfaden zeigt auf, was ab sofort beim Bericht an den Gutachter zu beachten ist. Angehangt ist neben Beispielfallen auch eine listenmaßige Aufstellung der evidenzbasierten Behandlungsverfahren fur die haufigsten Storungsbilder.
Dipl.-Psych. Dr. Margot Muther, nach dem Diplom in Psychologie und parallel zur Promotion (Dr. rer. nat.) Ausbildungen in Gesprachs- und Verhaltenstherapie (Gesprachstherapeutin GWG; Verhaltenstherapeutin DBV). Seitdem Tatigkeit als Psychotherapeutin in freier Praxis. Ab 1976 fur mehrere Jahre Mitglied der Anerkennungskommission der damals neu gegrundeten DGVT. Circa 20 Jahre lang Gutachterin fur Familien-, Vormundschafts- und Strafgerichte. Seit 1982 Gutachterin fur gesetzliche Krankenkassen (im so genannten TK-Verfahren). Seit 1992 Dozentin und Supervisorin an einem (seit 1999) staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut fur Verhaltenstherapie. Seit 2001 Gutachterin fur VT-Antrage der Kassenarztlichen Bundesvereinigung.