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Beweisrechtliche Folgen beim Verstoß des Unfallversicherungstragers gegen seine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gemaß §200 Abs. 2 SGB VII, § 76 Abs. 2 SGB X

Andreas Muller
pubblicato da GRIN Verlag

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Inhalt der Norm des § 200 II SGB VII Die Vorschrift des § 200 II SGB VII ist mit der Überschrift 'Einschrankung der Übermittlungsbefugnis' gekennzeichnet und befindet sich im Achten Kapitel (Datenschutz) des SGB VII. Die Norm hat folgenden Wortlaut: 'Vor Erteilung eines Gutachtenauftrages soll der Unfallversicherungstrager dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl benennen; der Betroffene ist außerdem auf sein Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2 des Zehnten Buches hinzuweisen und uber den Zweck des Gutachtens zu informieren.' Die Vorschrift besagt, dass der Unfallversicherungstrager einem Betroffenen mehrere Gutachter vor Erteilung eines Gutachtenauftrags benennen soll und daruber hinaus der Betroffene auf sein Widerspruchsrecht gem. § 76 II SGB X hinzuweisen ist. In der Verwaltungspraxis hat sich die Benennung von drei Gutachtern eingeburgert. Da es sich um eine Sollvorschrift handelt, kann auch die Benennung eines Gutachters seitens des Versicherungstragers genugen, wenn auf dem entsprechenden Fachgebiet keine weiteren Gutachter zur Verfugung stehen. Der Versicherte hat kein eigenes, den Trager bindendes, Vorschlagsrecht. Die Norm des § 200 II. HS SGB VII ermoglicht dem Betroffenen der Datenubermittlung an den Gutachter gem. § 76 II SGB X zu widersprechen. Daruber hinaus ist der Betroffene uber den Zweck des Gutachtens zu informieren. Hierdurch soll ihm die Auswahl der vorgeschlagenen Gutachter erleichtert werden1. Die Norm betrifft auch die Vergabe von Gutachtenauftragen nach Lage der Akten2. Der Unfallversicherungstrager ist verpflichtet, den Gutachter mit Namen, Anschrift und Berufsbezeichnung zu nennen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Berechtigte ohne eigene Ermittlungen sich uber den vorgeschlagenen Gutachter informieren kann und eine sachgerechte Auswahl getroffen wird.

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Generi Economia Diritto e Lavoro » Diritto

Editore Grin Verlag

Formato Ebook con Adobe DRM

Pubblicato 12/12/2011

Lingua Tedesco

EAN-13 9783656080886

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