Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Padagogik - Medienpadagogik, Note: 1,7, Humboldt-Universitat zu Berlin, Veranstaltung: Neue Medien - neues Lernen?, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die aktuelle Diskussion uber die schulische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen nimmt sowohl in den padagogischen, wirtschaftsorientierten und politischen Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit einen großen Raum ein. Lehrende und Lernende mussen sich neuerdings standige Überprufungen ihrer Leistungskompetenzen und - in der Folge - heftige Kritik aufgrund mangelhafter Leistungen gefallen lassen, wobei das definierte Versagen beider Personengruppen an der schulischen Platzierung der deutschen Schuler im internationalen Vergleich (PISA-Studie) festgemacht wird. Anhand dieser Erkenntnisse fallt der Verfasserin auf, dass die Schuldzuweisung hinsichtlich der schulischen Misserfolge an die Adresse der Lehrer und Schuler eine hochst einseitige Argumentation darstellt. Die (schulischen) Leistungen der Schuler beruhen namlich nicht allein auf ihren kognitiven Fahigkeiten, sondern werden erheblich von motivationalen Voraussetzungen und Einstellungen bestimmt. Diese motivationalen Aspekte wiederum unterliegen einer multifaktoriellen Bedingung, die durch familiare/erzieherische, schulische und gesellschaftliche Faktoren beeinflusst wird. In der vorliegenden Arbeit analysiert die Verfasserin das Phanomen (Lern-) Motivation und deren Storungen und untersucht, inwieweit sich der Einsatz von Lernsoftware im Unterricht auf die Motivation der Schuler auswirkt. Da die Verfasserin beabsichtigt, bezuglich der Quellenangaben standige Wiederholungen zu vermeiden, wird die Quelle immer dann nach dem Satzzeichen des letzten Satzes eines Abschnittes genannt, in dem mehrere sinngemaß entnommene Aussagen eines Autors dargestellt werden. Im Interesse einer flussigen Lesbarkeit erfolgt die Bezeichnung von Personen/-gruppen ausschließlich durch maskuline Begriffe, gemeint sind jedoch jeweils sowohl die mannlichen als auch die weiblichen Personen. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt lediglich die Bezeichnung 'Verfasserin' im Zusammenhang mit der Verfasserin der hier vorliegenden Arbeit.