Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Pforzheim (Wirtschaft und Recht), Veranstaltung: Besteuerung der Vermogensnachfolge, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit soll zunachst einen Überblick der ehelichen Guterstande aus zivilrechtlicher Sicht vermitteln. Das dritte Kapitel behandelt die erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Konsequenzen, die mit dem jeweiligen Guterstand verbunden sind. Mit einer abschließenden Betrachtung schließt die Ausarbeitung. Es ist nicht unublich, dass Ehegatten sich zu ihren gegenseitigen Alleinerben bestimmten, falls einer der beiden Partner stirbt. Als prominentes Beispiel der letzten Monate, kann der Erbfall des Altkanzlers Helmut Kohl herangezogen werden. Aus dem Erbschein, den das Nachlassgericht in Ludwigshafen am Rhein im August diesen Jahres ausgestellt hatte, ging hervor, dass der gesamte Nachlass an Kohls zweite Frau, Maike Kohl-Richter, vererbt werden sollte. Mit Kohls Sohnen aus erster Ehe, zu denen das Ehepaar kein gutes Verhaltnis mehr gepflegt habe, soll die Erbfrage noch zu Lebzeiten des im Juni 2017 Verstorbenen geklart worden sein. SPIEGEL Angaben zufolge, sollen die beiden Sohne je 400.000 Euro und deren jeweiliges Kind je 100.000 Euro erhalten haben. Im Gegenzug hatten die Sohne Walter und Peter eine Pflichtteils-Verzichtserklarung unterschrieben. Diese Summe soll auch in etwa dem Pflichtteil entsprochen haben. Das dabei die steuerlichen Freibetrage des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ErbStG eingehalten wurden zeigt die Sinnhaftigkeit einer steuerlichen Beratung bei hohen Erbschaften. Das im vorstehenden Fall eine Vielzahl von erbschaftsrechtlichen Aspekten angesprochen wird, verdeutlicht wie vorteilhaft eine fruhzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema sein kann. So ersparten sich die beteiligten Kohl-Erben durch die Gestaltungsmoglichkeit der Schenkung eine kostspielige Auseinandersetzung vor Gericht. Das es aber auch noch eine Reihe anderer Regelungen gibt, die die Erbschaft und Schenkung betreffen, lasst dieser Fall nur erahnen. Die nachste Frage die sich stellt, betrifft die steuerlichen Folgen fur die Witwe Maike Kohl-Richter.