Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Universitat Bielefeld, 3 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im zweiten Abschnitts des 2. Teils 'Das offentliche Recht' in der Rechtslehre der Metaphysik der Sitten stellt Immanuel Kant unter der Überschrift 'Das Volkerrecht' seine Konzeption des Rechts von Staaten im Verhaltnis zueinander vor. Nach Kant ist es eine sprachliche Gepflogenheit, beim Recht der Staaten nicht von Staatenrecht, sondern von Volkerrecht zu sprechen, auch wenn diese Bezeichnung inhaltlich eine falsche Bezeichnung darstellt. In diesem Text werde ich die einzelnen Bestandteile des Volkerrechts darlegen.