Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Stralsund, Veranstaltung: Projekt 'internationale Erbschaftsteuer', 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung hat auch die Zahl der Bundesburger mit Vermogen im Ausland zugenommen. Insbesondere Spanien sei hier zu nennen, da es attraktiv ist in einem beliebten Urlaubsland Vermogen (z.B. Immobilien) zu besitzen. Im Erbfall kann es jedoch zu Problemen kommen, da der Erblasser meist auch Vermogen im Inland sein Eigen nennt und auch bei einer Übersiedlung haufig als Steuerinlander anzusehen ist. Dadurch kann sich eine Doppelbelastung ergeben, da die Finanzbehorden beider Staaten bestrebt sind, den steuerlichen Zugriff sicherzustellen. Der spanische Gesetzgeber geht dabei ahnlich wie der deutsche Fiskus vor. So ist die spanische Erbschaftsteuer so wie die deutsche als Erbanfallsteuer ausgestaltet und nicht als Nachlasssteuer, was z.B. Auswirkungen auf die Hohe der Steuerzahlung hat, da die personlichen Verhaltnisse zum Erblasser bzw. Schenker berucksichtigt werden. Unterschiede ergeben sich freilich auch. Hier sind im Besonderen die sehr hohen spanischen Steuersatze zu nennen. Die folgende Darstellung soll einen Vergleich zwischen beiden Steuersystemen bieten und einen Teil der Probleme erortern, die sich bei deutsch-spanischen Vermogensubergangen ergeben. Dabei wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei in erster Linie um Bundesburger mit Vermogen in Spanien handelt. Aufgrund inhaltlicher Beschrankungen sollen im Weiteren zivilrechtliche Aspekte außer Acht gelassen werden.