Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universitat Kassel, Veranstaltung: Grundlagen des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.11.1982 wurde die bis dahin geltende Formulierung des §1671 Abs. 4 S. 1 mit dem Wortlaut 'Die Elterliche Sorge ist einem Elternteil allein zu ubertragen' hinfallig. Das in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geregelte Recht der Pflege und Erziehung des Kindes wurde somit zumindest nicht nur fur Kinder verheirateter, sondern auch geschiedener Eltern mit der Reform des Kindschaftsrechtes vom 16.12.1997 als rechtskraftig anerkannt. Etwa ein Drittel der werdenden Vater in Deutschland haben bislang dennoch keinen Rechtsanspruch auf die gemeinsame Elterliche Sorge und stehen ihren mit der Kindesmutter verheirateten oder von dieser geschiedenen Mitvatern hierin nach. Das Urteil des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte, auf das hier Bezug genommen wird, fordert den deutschen Gesetzgeber nun letztinstanzlich auf, Abhilfe zu schaffen.
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