Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Munster, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung Bei der steuerlichen Behandlung von Grundvermogen gibt es unterschiedliche Gestaltungs-moglichkeiten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen fuhren konnen. Das Grundvermogen kann im Privatvermogen als eine reine Vermogensverwaltung gehalten werden und gehort dann zu den Überschusseinkunftsarten. Es kann aber auch im Betriebsvermogen gehalten werden und ist dann eine Gewinneinkunftsart. Diese Seminararbeit versucht den Unterschied zwischen einer gewerblichen Vermietung und einer Vermogensverwaltung darzustellen, da die Behandlung von Ferienwohnungen immer wieder ein Thema von Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung ist. Wobei der Schwerpunkt der Arbeit, liegt auf der Erlauterung der Totalgewinnanalyse seitens des Finanzamtes. Der Unterschied bei der dauer-haften Vermietung und Verpachtung von Immobilien und der von Ferienwohnung ist, das es bei der dauerhaften ein 'Liebhaberei-Überprufungsverbot' gibt. Daher fallt die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen regelmaßig ins Auge der Totalgewinnanalyse. Nach der Begriffserklarung erfolgt eine Analyse der dauerhaften und der nicht dauerhaften Vermietungstatigkeit, wobei auf die Behandlung vom Umsatzsteuerrecht und Gewerbesteuer-recht verzichtet wird. Zudem erfolgt keine einzelne Erklarung von verschiedenen Werbungs-kosten wie z.B. lineare oder degressive Abschreibungen. Abgegrenzt wurde auch von der Vermietung und Verpachtung von Objekten oder Immobilien, die rein Wohnzwecken dienen, jedoch wird indirekt auf diese eingegangen, da sich die Grundsatze fur die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen aus den der zu Wohnzwecken dienenden, ergeben. Eben-falls geht die Seminararbeit nicht auf Mietkaufmodelle oder den Erwerb mit Ruck- oder Ver-kaufsgarantie ein, diese werden lediglich zur Erlauterung erwahnt aber nicht eindeutig erklart. Am Schluss geht die Arbeit auf die Unterschiede einer gewerblichen Vermietungstatigkeit und einer reinen Vermogensverwaltung ein. Dargelegt wird auch die Behandlung von Ver-mietungsobjekten in einer Freizeitanlage auf Grund eines aktuellen Themas.