Nach der am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Health-Claim-Verordnung der EU durfen Lebensmittelhersteller nur noch mit Aussagen werben, die in einer Positivliste der EU enthalten oder sogar wissenschaftlich abgesichert sind. Außerdem muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nahrwertprofil entsprechen. Die Verbraucherschutzer jubeln, die Lebensmittelbranche zeigt sich auf der Anuga-Messe kooperationsbereit, die Werbetreibenden sind teilweise verargert. Vor allem Functional Food, ein derzeit boomender Markt, muss kunftig mit seinen Versprechungen gewissenhafter umgehen und die neuen Regeln zu den Health-Claims einhalten. Verbraucher durfen nicht getauscht oder irregefuhrt werden.