Wenn zu Beginn dieser Darlegungen uber »Legalitat« und »Legitimitat« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« seien es nun biologische, medizinische oder okonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertatskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer soll ebenfalls nicht gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitatsbegriffes, des ihm zugehorigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit uberlieferten Rechtspositivismus richtig zu verstehen, bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher Begriffsbestimmungen, welche die gegenwartige innerpolitische Lage in ihren staatlichen Zusammenhangen im Auge behalten. Aus der Einleitung