Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften, Note: 1, Hochschule fur angewandte Wissenschaften Kempten, Veranstaltung: Schwerpunkt Gesundheit, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Umgangssprache beschreibt der Ausdruck 'Übung macht den Meister' den Zusammenhang zwischen der Erfahrung und dem Ergebnis einer bestimmten Leis-tung. Man konnte also auf Grund dieses plausiblen, monokausalen Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Qualitat im taglichen Leben vermuten, dass Ärzte bzw. Ärztinnen und Krankenhauser mit einem großeren Behandlungsvolumen ab einer bestimmten Anzahl erbrachter Eingriffe bessere Ergebnisse in diesem Bereich erziehen als andere (Rathmann/Windeler 2002, S. 8). In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, ob durch Mindestmengen fur medizinische Leistungen eine nachweisbare Verbesserung der Qualitat erreicht werden kann. Die Verbesserung der Qualitat der medizinischen Versorgung ist, neben der Kosten-dampfung, das Ziel unzahliger Initiativen und Reformen der Gesundheitssysteme durch nationale Qualitatsprogramme in den industrialisierten Gesellschaften gewor-den (Busse/Velasco-Garrido 2004, S. 10). Der Bundesgesetzgeber hat aus diesem Anlass verschiedene Bestimmungen im neunten Abschnitt des SGB V zur 'Siche-rung der Qualitat der Leistungserbringung' festgelegt. Ein Instrument zur Qualitats-sicherung in den Krankenhausern sollen die sogenannten Mindestmengen sein. Unter Mindestmengen werden im medizinischen Bereich festgelegte zahlenmaßige Mengen von planbaren Leistungen verstanden, die ein Arzt bzw. eine Ärztin oder ein Kran-kenhaus in einem Jahr mindestens erbringen muss, um diese weiterhin erbringen zu durfen. Dabei handelt es sich um Eingriffe, die ein hohes Maß an Routine und/oder manueller Fertigkeit erfordern (KBV-Qualitatsbericht 2009, S. 89). Seit dem 1. Janu-ar 2004 gelten in Deutschland konkrete Mindestmengen fur eine Reihe von Operati-onen im stationaren Krankenhausbereich. Fur den Bereich der ambulanten Versor-gung im Krankenhaus ist zum 30. April 2008 eine Mindestmengenregelung fur be-stimmte Leistungen und Behandlungen in Kraft getreten.