Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachhochschule), Veranstaltung: Geschichte der Sozialen Arbeit, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Weimarer Republik als eine Ära sozialstaatlicher und demokratischer Sozialpolitik? Diese Frage zu prufen, soll meine Aufgabe sein. Haufig denken wir beim Thema Weimarer Republik nur an Krisen, seien es die der Nachkriegsjahre oder die der Weltwirtschaftskrise. Aber hat diese Zeit auch Regelungen hervorgebracht, die auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege noch nie da gewesen sind. War die erste deutsche Republik wegweisend auf dem Gebiet der Fursorge? Und tatsachlich, in der Zeit von 1918-28 wurden viele weit reichende Gesetze erlassen, die vielleicht heute noch bedeutsam sind. Haufig nur aus der Not der Nachkriegssituation heraus geborene Verordnungen und Erlasse wurden zu Innovationen auf dem Gebiet der offentlichen Wohlfahrtspflege. Aus personlichem Interesse an diesem Teil der deutschen Geschichte heraus, mochte ich aufzeigen, welche konkreten Gesetze und Verordnungen dazu beitrugen, das deutsche Fursorgesystem zu modernisieren. Zu Beginn habe ich einen Teil vorangestellt, der die parallel ablaufenden politischen und wirtschaftlichen Verhaltnisse kurz darlegt. Da Sozialpolitik oft nur eine Reaktion auf die allgemeine Situation des Staates darstellt, ist es meiner Meinung nach unumganglich, die Geschehnisse der Weimarer Zeit auch außerhalb der Fursorge zu betrachten. Die bekannte 3-Teilung der Zeit von 1918-33, d. h. Krisenjahre, Goldenen Zwanziger und Niedergang, lasst sich auch in der Wohlfahrtspflege wiederfinden. Darum werde ich zunachst einige Gesetze heranfuhren, die aus der Not der Nachkriegszeit entstanden. Deren bedeutendste sind neben der ganzen Weimarer Verfassung sicherlich das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und das Reichsjugendgerichtsgesetz, die in ihren Grundzugen bis heute gultig sind. Der zweite Abschnitt verlauft von ca. 1924-28 und ist weniger durch neue Gesetze gekennzeichnet, als viel mehr durch die organisatorische Umsetzung und Konkretisierung der bisher erlassenen Verfugungen. Die Reichsfursorgeverordnung uberwindet endgultig das System der Armenfursorge. Herauszustellen ist sicherlich die Entstehung der Familienfursorge in dieser Zeit, welche einen weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit ausmacht.