Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Universitat Siegen, Veranstaltung: Sozialer Wandel, soziale Probleme und das informelle Hilfesystem, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff 'Pflegebedurftigkeit' ist das standige Angewiesensein auf die personliche Hilfe anderer bei den gewohnlichen Verrichtungen des taglichen Lebens gemeint. Pflegebedurftigkeit ist jedoch von Krankheit und Behinderung zu unterscheiden. Nicht jeder Kranke oder Behinderte ist pflegebedurftig, aber jeder Pflegebedurftige ist entweder krank oder behindert. Da es nicht immer leicht ist Pflegebedurftigkeit von Behandlungsbedurftigkeit zu unterscheiden, gibt es oft Probleme bei der Zustandigkeit der Kostenfrage, ob Krankenkasse oder Pflegekasse. Die haufigsten Erkrankungen die zur Pflegebedurftigkeit fuhren, sind neben Frakturen und Amputationen auch Hirngefaßerkrankungen, schwere rheumatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Beeintrachtigungen der Sinnesorgane. Die Hauptmerkmale von Pflegebedurftigen sind auf jeden Fall die Mobilitatseinschrankung, durch die alltagliche Verrichtungen nicht mehr moglich sind, und psychische Beeintrachtigungen. Der Grad der Pflegebedurftigkeit wird durch drei Stufen bestimmt, die jeweils unterschiedliche Leistungen nach sich ziehen: - Pflegestufe1 (erhebliche Pflegebedurftige): Zeitaufwand muss 90 Minuten betragen - Pflegestufe2 (Schwerpflegebedurftige): Zeitaufwand muss 3 Stunden betragen - Pflegestufe3 (Schwerstpflegebedurftige): Zeitaufwand muss 5 Stunden betragen.