In Deutschland ist die Genossenschaft eine der Organisationsformen, die seit Jahren am wenigsten von Insolvenzen betroffen ist. Die neue EU-Verordnung uber die Europaische Genossenschaft 'Societas Cooperativa Europaea' (SCE), ist fortan neben dem deutschen Recht gultig. Dies hat dazu gefuhrt, dass Deutschland sein bisheriges Genossenschaftsrecht aktualisiert hat, sodass die deutschen Genossenschaften auch in Zukunft neben der SCE weiterhin wettbewerbsfahig bleiben konnen. Die eingetragene Genossenschaft (eG) muss im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) aus einem bestimmten Zweck und zur Forderung seiner Mitglieder gegrundet werden. Das heißt, dass die Mitglieder einen gemeinschaftlichen und forderlichen Erwerb im Rahmen eines Gemeinschaftsbetriebs betreiben.