Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil einen umfassenden Verbraucherschutz fur Kaufer von Schrottimmobilien abgelehnt und damit die Position der finanzierenden Banken gestarkt. Die Anleger hatten die Banken auf Rucknahme ihrer Darlehensvertrage verklagt, weil diese den Verkauf von wertlosen Immobilien finanziert hatten. Schadenersatz leisten mussen die Banken nur dann, wenn eine 'arglistige Tauschung' vorlag und die Bank 'in institutionalisierter Art und Weise' mit dem Immobilienvermittler zusammengearbeitet hat. Die Forderung der Anleger, sich durch bloßen Widerruf von dem gesamten Geschaft zu befreien, lehnte der BGH ab. In dem Verfahren hatten die Anleger gegen die Bausparkasse Badenia geklagt.