Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Kiel (Soziale Arbeit und Gesundheit), 103 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der fachlichen Diskussion zum angemessenen Umgang der Gesellschaft mit dem Phanomen der Behinderung ist nahezu unumstritten, dass eine Beschaftigung behinderter Menschen, die sich mehr oder weniger stark an der Arbeitstatigkeit Nichtbehinderter auf dem allgemeinen Markt orientiert, notwendig ist, um Betroffenen die Entwicklung ihrer Personlichkeit zu ermoglichen sowie nicht zuletzt eine Steigerung ihrer Lebensqualitat zu erreichen. Im bundesdeutschen Sozia lrecht schlagt sich dieser grundsatzliche Konsens in der Existenz des Rechts der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen nieder. Im ersten Teil dieser Arbeit wird die Auseinandersetzung mit diesem Recht, seit Einfuhrung des SGB IX die 'Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben', allerdings zeigen, dass die angebotenen Maßnahmen mit wachsender Schwere einer Behinderung immer ungeeigneter sind, Behinderte bzgl. ihrer Personlichkeitsentwicklung, falschlicherweise oft mit Leistungsfahigkeit gleichgesetzt, positiv zu unterstutzen bzw. ihre Lebensqualitat zu steigern. Menschen mit schwersten Behinderungen, fur den Gesetzgeber im Kontext der beruflichen Rehabilitation offenbar in erster Linie 'Minderproduktive', wird gar ein Rechtsanspruch auf die entsprechenden Maßnahmen verwehrt. Um ein Bewusstsein fur die Tragweite der Defizite im deutschen Rehabilitationsrecht zu schaffen, soll die normative Bedeutung entwicklungsgemaßer Beteiligung am gesellschaftlichen Arbeitsprozess fur alle Menschen, gleich welcher Schwere ihre Behinderung sei, in diesem ersten Teil der Arbeit untersucht werden, um schließlich aus dem Herausgearbeiteten die Forderung nach Reformen des bestehenden Rechts abzuleiten. Die Situation schwerstbehinderter Menschen steht dabei im Mittelpunkt der Überlegungen. Im zweiten Teil der Arbeit wird dem bestehenden Leistungssystem ein Alternativkonzept gegenubergestellt, welches auf einem ganzheitlichen Verstandnis von Arbeit bzw. Tatigkeit als Medium fur menschliche Personlichkeitsentwicklung basiert. Das Praxismodell einer 'Werkstatt fur alle' soll insbesondere als Alternative zur 'Werkstatt fur behinderte Menschen' und verschiedene Formen von Beschaftigungsstatten verstanden werden. Die Leistungen des Rehabilitationsrechts, die behinderten Menschen bzgl. einer direkten Beschaftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstutzung bieten, werden in der gesamten Arbeit aufgrund der mangelnden Relevanz fur Schwerstbehinderte vernachlassigt. [...]