Voraussichtlich noch im Herbst diesen Jahres wird die EU eine neue Richtlinie zur Umwelthaftung verabschieden. Erstmals soll jeder auch fur Schaden an okologischen Schutzgebieten oder der Artenvielfalt haften, auch wenn das Gebiet nicht Eigentum einer Person ist. Dadurch sollen die Kosten fur Sanierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die heute meist vom Steuerzahler getragen werden, dem entsprechenden Verursacher angelastet werden. Auch in der Seveso-II-Richtlinie wird nun mehr Gewicht auf den Umweltschutz gelegt - ihr Anwendungsbereich wurde auf Stoffe ausgedehnt, die fur die Umwelt gefahrlich werden konnen. Zu großzugig erteilte Ausnahmegenehmigungen fur Verstoße gegen die Umweltrichtlinien der EU haben einen dramatisch hohen Verschmutzungsgrad des Mittelmeers verursacht. Die Richtlinie zur Umwelthaftung sieht die Moglichkeit vor, Umweltverschmutzer von der Haftung freizusprechen.