Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum internationalen Deliktsrecht, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein anderes Ergebnis der neueren germanistischen Forschung auf dem Gebiete der Privatrechtsgeschichte hatte so weittragende Folgen, wie die Entdeckung der scharfen Unterscheidung von Schuld und Haftung. Das deutsche Zivilrecht geht heute von dem Grundsatz aus, dass ein Schaden nur im Falle eines Verschuldens zu ersetzen sei. Ein Risiko, das ohne Verschulden gesetzt wird, führt - bis auf Ausnahmen, die gerechtfertigt werden müssen - nicht zur Haftung, sondern zum Verbleib des Schadens bei dem Betroffenen. Nach wie vor bringt die berühmte Formel Jhering`s diesen Kerngedanken auf den Punkt: 'Nicht die Zufügung des Schadens verpflichtet zum Schadensersatz, sondern die Schuld.' So kann man sagen, dass heute alle Kulturstaaten grundsätzlich einen Schadensersatz nur bei Verschulden gewähren. Diese Grundregel hat sich aber erst im 19. Jahrhundert herausgebildet. Das römische Recht beispielsweise kannte auch Fälle des Schadensersatzes ohne Verschulden. [...]