Die Autorin veranschaulicht Siegmund Schlossmanns Vertretungslehre umfassend an Beispielsfallen. Im geltenden Recht bilden die Rechtsinstitute der unmittelbaren und mittelbaren Stellvertretung einen Gegensatz, den Rechtsprechung und herrschende Lehre mit Billigkeitserwagungen unter anderem im Rahmen der Drittschadensliquidation aushebeln. Schlossmann wollte diese Gegensatzlichkeit aufheben und entwickelte ein einheitliches Vertretungsinstitut, das in Vergessenheit geraten ist. Die Autorin beweist, dass der Wissensstand des mittelbar Vertretenen die Wirkungen des Ausfuhrungsgeschaftes analog ยง 166 Abs. 2 BGB beeinflusst. Hierdurch wird Schlossmanns Lehre zumindest teilweise bestatigt.
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