Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FernUniversitat Hagen, 75 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einfuhrung des gemeinsamen Marktes 1993 kann die Europaische Union auch fur Fluggesellschaften als ein einziger großer Markt betrachtet werden. Die erfolgte Deregulierung des Luftverkehrs und eine steigende Verkehrsnachfrage haben dazu gefuhrt, dass eine Vielzahl von europaischen Flughafen bzgl. Start- und Landerechten an ihre Kapazitatsgrenzen stoßen. Diese Rechte, auch Zeitnischen genannt, erlauben, auf sog. koordinierten Flughafen zu einer bestimmten Zeit einen Start oder eine Landung durchzufuhren und werden gemaß der EU-Verordnung 95/93 von offentlicher Stelle auf Antrag zugewiesen oder zwischen Fluggesellschaften getauscht. Zeitnischen stellen deshalb fur Fluggesellschaften nicht nur den 'Engpassfaktor Nr. 1', sondern auch erhebliche Vermogenswerte dar. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, wie Fluggesellschaften mit Sitz in der EU zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte bilanz-technisch erfassen mussen, um in ihrem Jahresabschluss ein richtiges Bild uber den Unternehmenswert und das Ausmaß offentlicher Hilfestellung zu vermitteln. Die Antwort liegt nach dem Willen der Europaischen Union in den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in allen Mitgliedslandern ab dem 1. 1. 2005 fur Konzernabschlusse kapitalmarktorientierter Unternehmen maßgebend sind. Inwiefern IFRS den Fluggesellschaften den Weg weisen wird, ist schwer abzusehen, da Kritiker den IFRS Komplexitat und in der Praxis schwer fassbare Bewertungsprobleme vorwerfen. So sind fur die Bilanzierung von Zeitnischen gleich zwei Standards einschlagig anwendbar, namlich IAS 38 'Immaterielle Vermogenswerte' sowie IAS 20 'Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der offentlichen Hand'. Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Gesichtspunkte der Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS. Die Vorgehensweise bei der Zugangsbewertung wird anhand der grundsatzlichen Erwerbsarten 'Zuteilung', 'Tausch' und 'Unternehmenszusammenschluss' vorgestellt. Ein zusatzlicher Schwerpunkt wird im Rahmen der Folgebewertung auf den Abschnitt der außerplanmaßigen Abschreibung gelegt, da dafur ein weiterer Standard, namlich IAS 36 'Wertminderung von Vermogenswerten', zu prufen ist. Hier wird das Spannungsfeld zwischen der Bewertung nach IAS 38 und der Bewertung nach IAS 36 als besonders kritisch angesehen.