Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Bremen, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1995 wurde mit dem § 35a SGB VIII die Zustandigkeit fur die Eingliederungshilfe fur seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Hande der Kinder- und Jugendhilfe gelegt, wobei die Zustandigkeit bzgl. der korperlich und geistig behinderten jungen Menschen bei den Sozialhilfetragern verblieb. Im Rahmen dieser Arbeit wird zunachst der Inhalt des § 35a SGB VIII und dessen Bedeutung erlautert, um Fragen des Rechtsanspruches und dessen Prufung zu klaren sowie die Art und das Ziel der moglichen Leistungen darzustellen. Im Anschluss daran folgt eine Erlauterung der Verhaltnisse der Eingliederungshilfe fur seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zu anderen Leistungen und Leistungstragern, um evtl. bestehende Probleme, zum Beispiel bei der Klarung der Zustandigkeit, offen zu legen. Nachdem dies geschehen ist soll vor diesem vermittelten Hintergrund eine kurze Darstellung der Legitimation der Integration des § 35a in das SGB VIII aus sozialpadagogischer Perspektive und einer weiterfuhrenden Forderung bzgl. der Zustandigkeiten folgen. Diese Arbeit ist nicht als Ratgeber oder ahnliches zu verstehen. Bei bestehenden rechtlichen Fragen von potentiellen Leistungsberechtigten soll hiermit unbedingt auf die Inanspruchnahme einer professionellen Rechtsberatung verwiesen werden. Der vorliegende Text wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und es sind keine enthaltenen Fehler bekannt, aber eine Arbeit dieses Umfanges kann naturlich nie alle individuellen Falle abdecken oder eine ausfuhrliche Beratung ersetzen. Das Ziel dieser Arbeit soll es vielmehr sein, neben der Erlauterung des § 35a SGB VIII als solches, eventuell bestehende Probleme oder Unstimmigkeiten in Sachen der Umsetzung der Norm, vor allem durch die starke Verteilung der relevanten Leistungen auf mehrere unterschiedliche Trager, aufzuzeigen und zu erklaren. Weiter soll auch zum Weiterdenken uber die Problematik und eventuelle Losungsansatze angeregt werden.