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Archiv- und Ablagesysteme

Sandy Schrader
pubblicato da GRIN Verlag

Prezzo online:
5,99

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,5, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: 5. Semester / 2002, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Archive sind das Gedachtnis der Verwaltung und Geschaftsfuhrung, zugleich aber seit Jahrhunderten wichtigstes Quellenreservoir fur Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften.' (Zitat: Eckhart G. Franz, Einfuhrung in die Archivkunde, 5.Auflage, 1999, Primus, Darmstadt) Archive als von herrschaftlicher Seite organisierte Sammlungen von genau bestimmtem Schriftgut gibt es seit der Zeit, als sich feste Staaten mit Verwaltung zur Herrschaftsausubung ausbildeten. So fanden Archaologen bei allen Hochkulturen Archive, in denen Gesetzestexte, Staatsvertrage oder anderweitige Unterlagen von politischer Bedeutung aufbewahrt wurden. Meistens waren die Archive gleichzeitig mit Bibliotheken oder bestimmten Behorden und deren Schreibstuben (Kanzleien) verbunden. In den alten Hochkulturen hatten die Archive uberwiegend eine rechtssichernde Bedeutung - eine Funktion, die sie lange Zeit auch in unserem Kulturbereich hatten. Die Archivalien waren anfangs bei den ubrigen wertvollen Gegenstanden des jeweiligen Besitzers in der Schatzkammer untergebracht (Schatzarchiv). Mit der Erstarkung der Territorien in Deutschland und den zunehmenden Spannungen zwischen den Fursten und dem Reich waren zum Ausbau eigenen Herrschaft eine Ordnung der eigenen Territorialverwaltung und deren Unterlagen notwendig, so dass mehr und mehr reine Archive eingerichtet bzw. aus den Schatzkammern und Behorden ausgegliedert und von den Hausarchiven getrennt wurden. Auch die Wiedereinfuhrung des Romischen Rechts und die damit verbundene schriftliche Prozeßfuhrung bedingte ein geordnetes Archivwesen auf Seite des Reiches (Archiv des Reichskammergerichtes). Auch die geistlichen Landesherren und die Kloster sowie die Stadte fuhrten Archive. Heutzutage ist die Archivierung auch in bestimmten Berufszweigen gesetzlich vorgeschrieben. Laut Handelsgesetzbuch (HGB) §257 'Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen' ist jeder Kaufmann verpflichtet bestimmte Unterlagen fur zehn bzw. sechs Jahre aufzubewahren (siehe §257 HGB sowie § 147 AO im Anhang). Aktenplane dienen der postkoordinierten Klassifikation der Kompetenzen, die als prakoordinierte Klassifikation des Schriftgutes genutzt wird. [...]

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Generi Economia Diritto e Lavoro » Lavoro » Amministrazione del personale » Management » Tecniche di management

Editore Grin Verlag

Formato Ebook con Adobe DRM

Pubblicato 08/10/2002

Lingua Tedesco

EAN-13 9783638145596

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