Der Suizid stellt nicht nur a priori ein philosophisches, sondern auch ein rechtliches, ethisches, medizinisches sowie theologisches, polydimensionales Problem mit Auswirkungen auf die Tatigkeit als Arzt/Ärztin dar. Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 kam es zu einem Paradigmenwechsel hin zur Starkung des individuellen Selbstbestimmungsrechts. Damit fallt unter die Privatautonomie, das eigene Sterben selbst zu bestimmen auch durch einen assistierten Suizid. In der Zukunft konnte der Arzt/die Ärztin in der Beschaffung von letalen Medikamenten oder bei Beratungen eine tragende Rolle spielen. Nur wie sehen die rechtlichen Gegebenheiten aus? Gibt es einen rechtsfreien Raum? Welche Aufgabe kommt dabei den Ärzten zu und treten Widerspruche auf? Welche Problematik besteht im Hinblick auf die Eruierung der Einwilligungs- und Urteilsfahigkeit des Suizidwilligen durch kunstliche Intelligenz oder einen Psychiater/einer Psychiaterin? Mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung soll ein Beitrag geleistet werden, dass das Thema die Wurdigung erhalt, welche es verdient.