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Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz

Julia Halander
pubblicato da GRIN Verlag

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5,99

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Veranstaltung: Rechnungswesen/Controlling, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bildung von Bewertungseinheiten gehört zu den am meisten diskutierten Fragestellungen im Handelsrecht. Dabei geht es um die Frage, ob und inwieweit in begründeten Ausnahmefällen von allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung abgewichen werden kann, um die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnisse zu erhalten. Die Zulässigkeit und konkrete Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten zur Abbildung von Risikoabsicherungsgeschäften sind im Handelsrecht nicht definiert und deswegen höchst umstritten. Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen soll eine Klarstellung bei der steuerbilanziellen Behandlung von Risikoabsicherungsgeschäften bewirken und die bestehenden Unklarheiten beseitigen. Diese Unklarheiten können derzeit nach Auffassung des Gesetzgebers für einen Verlustausweis in Milliarden Höhe genutzt werden. Im Folgenden soll die Bewertungseinheit, ihre Zulässigkeit und die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten mithilfe der Rechtsprechung und aktuellen Fachschrifttumsmeinungen definiert werden. Anschließend soll die Frage beantwortet werden, ob die gesetzliche Neuregelung eine sinnvolle Lösung bestehender Probleme darstellt oder mit der direkten Übernahme der Ergebnisse handelsrechtlicher Bewertungseinheiten vorhandene Unsicherheiten in die Steuerbilanz exportiert werden. Der Begriff der Bewertungseinheit ist im Handelsrecht nicht geregelt, vielmehr ist er durch die Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt worden. Es handelt sich also um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dem erheblicher Interpretationsbedarf besteht. Grundsätzlich muss zwischen zwei verschiedenen Problemkreisen unterschieden werden, die zwar beide vom Grundsatz der Einzelbewertung ausgehen, aber ganz unterschiedliche Probleme umfassen. Zum einen gibt es die sog. 'Bilanzierungsobjekteinheit' bzw. 'Bewertungseinheit im engeren Sinne'. Sie bestimmt was als einzelner Vermögensgegenstand oder einzelne Schuld anzusehen ist und folglich einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegt.

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