Das Heilige Romische Reich Deutscher Nation war ein uber die Jahrhunderte des Mittelalters allmahlich gewachsenes politisches Gebilde, ein lose integrierter Verband sehr unterschiedlicher Glieder, die unter einem gemeinsamen Oberhaupt, dem Kaiser, standen: geistliche und weltliche Herrschaftstrager, wenige Machtige und viele Mindermachtige, Kurfursten und Fursten, Pralaten, Grafen, Ritter und Stadte. Um die Wende zur Neuzeit, also um 1500, bildete dieser Verband festere institutionelle Strukturen aus vor allem Reichstage als Foren der Konsensbildung, das Reichskammergericht und den Reichshofrat als Organe hochster Gerichtsbarkeit und die Reichskreise als regionale Exekutivinstitutionen. Über die inneren Zerreißproben der Glaubensspaltung und des Dreißigjahrigen Krieges hinweg hatten diese gemeinsamen Institutionen im Kern drei Jahrhunderte lang Bestand, bevor der ganze Verband dem machtpolitischen Expansionswillen der machtigsten Glieder vor allem Brandenburg-Preußen und Österreich zum Opfer fiel.