Projektarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 'keine', , Sprache: Deutsch, Abstract: Der frühere EWG-Vertrag sah in Art. 2 bereits die Errichtung eines 'gemeinsamen Marktes' vor. Aus dem EWG-Vertrag war damals jedoch nicht zu entnehmen, was unter der Errichtung des 'gemeinsamen Marktes' zu verstehen war, da es an einer Legaldefinition fehlte; gleiches gilt für den jetzigen EG-Vertrag. Im Rahmen einer rechthistorischen Betrachtung soll herausgearbeitet werden, was unter dem damaligen Ziel des 'gemeinsamen Marktes' verstanden werden sollte.