Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der jungeren Vergangenheit ruckte der Begriff Datenschutz immer mehr in den Fokus des offentlichen Bewusstseins. Vor allem Kreditinstitute befinden sich durch ihren taglichen Umgang mit hochst sensiblen Informationen oftmals im Kreuzfeuer der Kritik. Deutlich mag dies vielleicht durch den Fall des Unternehmers Leo Kirch werden, der in einer offentlichen Äußerung des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Rolf Breuer, einen Bruch des Bankgeheimnisses sieht. Ferner ist zu betrachten, dass der Ausschluss von Bankgeschaften im modernen Wirtschaftsleben fur Unternehmen, aber auch fur Privatleute unmoglich erscheint. Somit besteht ein innerer Zwang fur die Bevolkerung uber eine Bankverbindung zu verfugen und damit personliche Informationen zumindest an ein Kreditinstitut zu ubermitteln. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner personlichen Daten von dem allgemeinen Personlichkeitsrecht des Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz erfasst. Das Grundrecht gewahrleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen grundsatzlich selbst uber die Preisgabe und Verwendung seiner personlichen Daten zu bestimmen.2 Dem Schutz privater Daten wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Die Angst der Burger vor Bekanntheit ihrer Daten scheint in Deutschland weit verbreitet. Gleichzeitig aber werden im Internet aus freien Stucken personliche Daten massenweise veroffentlicht. Hiervon ist auch das originare Geschaftsfeld der Banken betroffen. Diese Hausarbeit will klaren, in welchem Spannungsfeld aus Datenschutz und Datennutzung sich Kreditinstitute heute bewegen. Dabei werden wichtige Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ebenso beleuchtet, wie Regelungen des Geldwasche- und Kreditwesengesetzes.