Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hielt der Gedanke der Risikoorientierung im Datenschutz explizit Einzug. Insoweit drangte sich die Umsetzung des Datenschutzes mit dem diesbezuglich verfugbaren Handwerkszeug auf. Das (finanzregulatorische) Risikomanagement und seine Bestandteile waren im Zuge kontinuierlicher Neuerlasse von Vorgaben seit der Finanzkrise (2007/2008) eine Dauerbaustelle. Entsprechend sind mittlerweile "Good-Practice-Modelle" mit beachtlichem Reifegrad verfugbar. Diese sind durch das Zusammenspiel von Interne Revision, Wirtschaftsprufer und Finanzaufsicht in der Praxis gehartet. Leitmotiv dieser Handreichung ist die Übertragung dieser operationalisierten Losungsansatze aus dem artverwandten Themenbereich mit dem Ziel eines gesamtheitlichen Ansatzes und der Zweitverwertung von bestehenden Maßnahmen, Strukturen und Methoden.