Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 2, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen (Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Reformprozesse und Konzepte zur Vertiefung der Europaischen Gemeinschaft von ihren Anfangen bis heute, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europaische Union hat sich seit ihrer Grundung im Jahre 1957 nicht nur geographisch erweitert, es hat sich in ihr auch immer mehr eine okonomische und politische Integration vollzogen. Fur diesen Prozess, der sich langsam, in kleinen Schritte, aber scheinbar unaufhaltsam vollzogen hat, sind verschiedene institutionelle Reformschritte unabdingbar. Nur so kann einerseits die Legitimation der EU durch Institutionen und Verfahren und auf der anderen Seite die Effizienz des Entscheidungsprozesses und ihres Outputs verbessert werden. Um langerfristig die Akzeptanz der Gemeinschaft bei den Burgern zu gewahrleisten, bedarf es zusatzlich einer grundlegenden Debatte uber die Zukunft des Integrationsprozesses. Die Union muss ihren Burgern Orientierung und Identifikation bieten, ihnen die Grundlagen und Ziele ihrer Politik vermitteln und die politischen Partizipationsmoglichkeiten verbessern. Auf dem Weg zur Vollendung dieser Ziele sind konkrete Schritte erforderlich, ohne dass sich hieraus bereits Vertragsanderungen oder gar ein verfassungsgebender Akt ergeben mussen. Ein wichtiges Element dieser Verfassungsdebatte konnte dabei die Art und die Reichweite der geplanten Grundrechtscharta bilden. Diese Arbeit setzt sich auseinander mit der Vorbereitung eines wichtigen Integrationsschrittes, der Charta der Grundrechte der Europaischen Unio. Das Dokument wurde auf den Gipfeln von Koln, Tampere und Brussel vorbereitet. Um die Eigenheiten dieser Gipfel, insbesondere den 'Verfassungskonvent', der im Dezember 1999 fur ein Jahr die Arbeit aufnahm, und im Marz 2002 fortgesetzt werden soll, wird es im weiteren gehen.