Die mobilen Rentner A und B sind Unionsburger. Rentner A mochte in einen sonnigen Unionsmitgliedstaat ziehen und in volliger Ruhe und Zufriedenheit seinen wohlverdienten Ruhestand genießen er ist dementsprechend nichterwerbstatiger Rentner. Rentner B nimmt noch aktiv am Arbeitsleben teil, ist also Rentner im Nebenerwerb. Sind sie im Aufnahmemitgliedstaat vor Altersdiskriminierung geschutzt? Konnen sie sich uberhaupt ohne weiteres in einen anderen Mitgliedstaat begeben und von ihrer Freizugigkeit Gebrauch machen? Wie sieht es mit Leistungen der sozialen Sicherheit in diesem Staat aus? Kommen ihnen soziale Vergunstigungen zu Gute? Wie kann der Unionsgesetzgeber den sozialrechtlichen Schutz der beiden Rentnergruppen verbessern? Diese und weitere Fragen werden in dieser Studie beantwortet.