Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: 17 Punkte, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Kunsthistorische und Juristische Fakultat), Veranstaltung: Interdiziplinares Seminar der juristischen und kunsthistorischen Fakultat zum Thema Staatsasthetik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer das Wort Justiz hort, denkt zuerst an Recht und Rechtsprechung, an die Anwalte und Richter. Doch die Justiz hat auch andere Funktionen. Diese Arbeit mochte die Justiz in der Rolle als Bauherr beleuchten. Es soll der Wandel der Justiz anhand der Entwicklung in der Architektur von Gerichtsgebauden dargestellt werden. Eine Reise durch die 'versteinerte Rechtskultur'1. Das Selbstbild der Justiz unterliegt dem Wandel der allgemeinen politischen Geschichte. Es wurde gepragt durch die historischen Prozesse, von der absolutistischen Monarchie bis zur heutigen Demokratie. Und dieses Selbstbild der Justiz spiegelt sich wieder in ihren Bauwerken - den Gerichten. Öffentliche Bauten sind dienen meist uber ihren Zweck hinaus der Reprasentation und Symbolisierung. Die Architektur ist stets auch Bedeutungstrager. In ihr spiegeln sich die ideellen und kulturellen Werte der jeweiligen Bauepoche. Selbst reine Funktionsbauten mit ihrer speziellen Ästhetik sind nicht losgelost vom Zeitgeist. Und insbesondere Gerichtsbauten haben ihre eigene Ausstrahlung. Ihre Bedeutung liegt in Wahrung der Wurde des Rechts und sie verkorpern eine eigene Rechtsasthetik. Die Rechtskultur einer Gesellschaft ist nur ein Teil der politischen Kultur, aber sie unterliegt dem gesellschaftlichen Wertewandel. Ausgangspunkt sollen die Anfange der Gerichtsbarkeit sein, die noch keine festen Gebaude benotigten, um dann uber die vom Absolutismus gepragte Zeit und ihre Rechtskathedralen und dem anschließenden Liberalismus bis zu der modernen, demokratischen Justizarchitektur vorzudringen. 1 Begriff v. Gephart, S. 401.