Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 2,3, Bergische Universitat Wuppertal (FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Dem Sport wird in unserer Gesellschaft ein hoher Stellenwert beigemessen. Das gilt sowohl fur den Freizeitbereich, wie auch fur den Spitzensportbereich. Mit der steigenden Beliebtheit der sportlichen Betatigung, sowohl im privaten, als auch beruflichen Bereich, wachsen allerdings auch die Gefahren. Sportunfalle, die in der Freizeit geschehen, sind aufgrund von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen von den beruflichen eindeutig zu unterscheiden. So wird im beruflichen Bereich ein Kompensationsmechanismus in Gang gesetzt, der sich mit dem des Freizeitbereichs nicht vergleichen lasst. Dennoch muss auch auf der beruflichen Ebene zwischen zwei Personengruppen unterschieden werden - dem selbststandigen Berufssportler und dem in abhangiger Beschaftigung Stehenden. Fur den selbststandigen Berufssportler stellt die Ausubung seines Berufs grundsatzlich ein individuelles Risiko dar. Selbst die Erbringung einer sportlichen Leistung gegenuber einem Auftraggeber, aufgrund einer vertraglichen Bindung, andert nichts an der Tatsache, dass das Verletzungsrisiko ein rein Individuelles darstellt. Der selbststandige Berufssportler ist somit auf eine Versicherung angewiesen, die im Fall einer solchen Verletzung dem Versicherten finanziellen Ausgleich zusichert. Versicherungsvertrage, die auf die Risiken des Berufssports wie auch seine Bedarfswunsche eingehen, haben meist individuellen Charakter. Bei abhangig beschaftigten Berufssportlern ist die Risikozuordnung bei Sportverletzungen generell anders. So stellt sich fur diese Art von Berufssportlern eine, in Ausubung einer beruflichen Tatigkeit, erlittene Sportverletzung, als Arbeitsunfall dar. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun geklart werden, in wie weit ein abhangig beschaftigter Profisportler im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert ist. Des Weiteren soll herausgearbeitet werden, in wie weit die Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls gerechtfertigt sind.