Die Europaische Union ist mit ihren 27 Mitgliedsstaaten einer der großten Staatenverbunde der Welt. In einem solch großen Verbund ist es mitunter problematisch, gemeinsame, allgemeine und einheitliche Richtlinien, Gesetze und Verfahrensweisen zu konzipieren und diese auszulegen. Ein Beispiel hierfur ist die europaische Arbeitnehmerfreizugigkeit. Fraglich ist hier unter anderem, wie der Arbeitnehmerbegriff unionsrechtlich auszulegen ist und inwieweit sich dieser durch den Fall der Lawrie-Blum gegen das Land Baden-Wurttemberg auf das deutsche Beamtenverhaltnis im Allgemeinen und auf das Beamtenstatusgesetz im Speziellen auswirkt. Dieser Fragestellung wird in dieser Ausarbeitung nachgegangen.