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Die Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union

Ulf Roßegger
pubblicato da GRIN Verlag

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Klima- und Umweltpolitik, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Wenn wir unsere Partner auch weiter dazu bewegen wollen, ehrgeizige Ziele für die erneuerbaren Energien festzulegen, müssen wir beweisen, dass wir unsere eigenen Ziele erreichen werden, und sollten vor unserer eigenen Tür kehren.' (Loyola de Palacio, ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission von 1999 bis 2004, Zuständigkeitsbereich Verkehr und Energie, auf der Ratstagung 'Energie' am 14.05.2003, EU 2003a: 2) Mit der Richtlinie vom 27. September 2001 (EU 2001a, 2001/77/EG) hat die Europäische Union erstmals einen Rahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) verabschiedet. Die EE-Stromrichtlinie ist somit die maßgebliche legislative Grundlage zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auf der europäischen Ebene, mit entsprechenden Rückwirkungen auf die nationale Ebene. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Stromgewinnung auf Basis der erneuerbaren Energiequellen am gesamten Bruttostromverbrauch der EU15 von 13,9 Prozent im Jahr 1997 auf 22,1 Prozent bis 2010 zu steigern. Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Umsetzung der EE-Stromrichtlinie war die Zustimmung der Europäischen Union zum Kyoto-Protokoll im Jahr 1997. In diesem Rahmen ging sie die Verpflichtung ein, ihre jährlichen Treibhausgasemissionen bis 2010 um 8 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2010 bei den erneuerbaren Energien einen Anteil von 12 Prozent am Primärenergieverbrauch zu erreichen. Die Richtlinie beinhaltet unterschiedliche nationale Referenzwerte für die Regenerativstromerzeugung in allen EU-Mitgliedstaaten. Nach der EU-Erweiterung in den Jahren 2004 und 2007 wurden für die Beitrittstaaten ebenso nationale Richtziele festgeschrieben. Nach der Ergänzung der EE-Stromrichtlinie um die nationalen Richtziele der Beitrittsländer beträgt das Gesamtausbauziel der EU27 beim Regenerativstrom 21 Prozent bis zum Jahr 2020. Für die Zeit nach 2010 wird ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung angestrebt. Dies wird am Beschluss des Rates der Europäischen Union im März 2007 deutlich. Darin wird ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 Prozent als Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 festgeschrieben (Rat der Europäischen Union 2007: 21).

Dettagli down

Generi Ambiente e Animali » Ecologia e Ambiente » Gestione dei rifiuti » Inquinamento e minacce per l'ambiente » Pensiero e organizzazioni ambientaliste

Editore Grin Verlag

Formato Ebook con Adobe DRM

Pubblicato 12/04/2010

Lingua Tedesco

EAN-13 9783640589449

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