Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15, Universitat Potsdam (Erich-Pommer-Institut), 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf kaum einem Gebiet des Rechts haben sich internationale Abkommen als so erfolgreich erwiesen, wie auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte. Multilaterale volkerrechtliche Vertrage weisen jedoch zwangslaufig Lucken auf. Derartige Lucken im Leistungsschutzrecht wurden in nicht ganz unerheblichem Maße durch die deshalb so genannte Schutzluckenpiraterie ausgenutzt. Der Begriff der Schutzluckenp iraterie ist verbindlich nicht definiert. Im Folgenden soll darunter die unautorisierte Aufnahme von Klangdarbietungen oder die una utorisierte Vervielfaltigung bzw. Verbreitung von auf Tontragern festgelegten Aufnahmen verstanden werden. Die Erscheinung der Schutzlucken-Piraterie wurde lange rechtlich vernachlassigt, obwohl es sich hierbei lediglich um eine verfeinerte Form des 'bootlegging' handelt, eines Phanomens, das in kommerzieller Form bereits seit Ende der 60er Jahre existiert. Auf dem Gebiet des Leistungsschutzes ausubender Kunstler begann das gezielte Suchen nach Schutzlucken gegen Ende der 80er Jahre. Einige kleine Plattenfirmen mit zum Teil ausgefallen Namen ('Chamelion Records', 'Swingin Pig Records') brachten eine Fulle bislang unveroffentlichter Live- und Studioaufnahmen beruhmter Interpreten (z.B. Prince, Rolling Stones, Bruce Springsteen, Bob Dylan, The Doors, Beatles, ABBA, Dire Straits, Judas Priest) auf den Markt und versetzten damit sowohl die Kunstler als auch die Vertragsfirmen in Aufregung. Diese Aufregung wird verstandlich, wenn man den Hintergrund der Veroffentlichungen beleuchtet. Es handelt sich in allen Fallen um unautorisierte - also von den Interpreten nicht genehmigte - Tontrager. Trotzdem gestaltete es sich fur die Kunstler außerordentlich schwierig, den Vertrieb dieser Tontrager zu untersagen. Die im nachfolgenden hauptsachlich dargestellten verbundenen Streitsachen Phil Collins ./. Imtrat und Patricia ./. EMI Electrola, besser bekannt als die Phil-Collins-Entscheidung sind Falle der so genannten Schutzluckenpiraterie. Um zu begreifen, welche Auswirkungen die viel beachtete und diskutierte Phil-Collins-Entscheidung auf das nationale Urheberrecht und im Kampf gegen die Schutzluckenpiraterie hatte, muss vorab geklart werden, wie das Urheberrecht vor dieser Entscheidung gelagert war. Im Nachgang wird die Phil-Collins-Entscheidung ausfuhrlich beleuchtet, sodass abschließend die Auswirkungen klar herausgestellt werden konnen.