Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Gesetzesnovellierung vom 26.01.1998 ('Gesetz zur Bekampfung von Sexualdelikten und anderen gefahrlichen Straftaten', §454(2) StPO i. Verb. mit §66(3) StGB)), hat die Kriminalprognostik an Bedeutung gewonnen. Relativ unverandert allerdings blieb die kritische Diskussion in Bezug auf die Verlasslichkeit von Kriminalprognosen und damit in Bezug auf ihre Qualitat. Dieser Sachverhalt stellt den Hintergrund der vorliegenden Arbeit dar, welche sich mit der Qualitat von Prognosegutachten beschaftigt. Zur Erfassung des Konstruktes Qualitat wurde ein Erhebungsbogen entwickelt, welcher auf der aktuellen empirischen Literatur fur Prognosegutachten basiert und die entsprechenden Mindestanforderungen abpruft. Die Studie konnte zeigen, dass die Gutachtenqualitat sich seit der Gesetzesnovellierung 1998 signifikant verbessert hat. Der Effekt war mit d = 0,8 groß. Mit einer großeren Effektstarke von d = 0,9 wurde ein signifikanter Qualitatsunterschied zwischen den von Ärzten bzw. Psychiatern und Psychologen erstellten Kriminalprognosen, zugunsten letzterer Berufsgruppe, festgestellt. Weiterhin konnten signifikante Qualitatsunterschiede von mittlerer bzw. kleiner Effektstarke in Bezug auf die der Kriminalprognose zugrunde liegende Fragestellung sowie den Vergleich von Gutachten, welche im Ergebnis zu gunstigen bzw. ungunstigen Prognosen gekommen sind, ermittelt werden. Eine tiefer gehende Analyse der Ergebnisse zeigte, dass die beobachteten Qualitatsunterschiede im Gesamtscore immer mit qualitativen Unterschieden hinsichtlich der Auseinandersetzung mit der Delinquenzanalyse und den protektiven bzw. Risikofaktoren einhergehen. Die Studie konnte insgesamt zeigen, das die Qualitat von Kriminalprognosen sich in den letzten Jahren deutlich steigern konnte. Eine Steigerung, die im wesentlichen der Berufsgruppe der Psychologen zuzuschreiben ist. Gleichzeitig bleibt jedoch auch festzustellen, dass alle Gutachten, hinsichtlich ihrer Qualitat, noch Verbesserungsmoglichkeiten haben, da keines der Prognosegutachten dem maximal zu erreichenden Punktwert des Erhebungsbogens nahe gekommen ist.