Mondadori Store

Trova Mondadori Store

Benvenuto
Accedi o registrati

lista preferiti

Per utilizzare la funzione prodotti desiderati devi accedere o registrarti

Vai al carrello
 prodotti nel carrello

Totale  articoli

0,00 € IVA Inclusa

Die Umsatzbesteuerung gemeinnutziger Institutionen

Kerstin Sonja Scharder
pubblicato da GRIN Verlag

Prezzo online:
10,49
10,99
-5 %
10,99

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Technische Hochschule Koln, ehem. Fachhochschule Koln, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Diplomarbeit ist es, die Besteuerung gemeinnutziger Institutionen, speziell zur Umsatzsteuer, darzustellen. Die Berechnung der Umsatzsteuer ist in diesem Kontext mit diversen Problemstellungen behaftet. So ist nicht nur zu klaren, ob in einem konkreten Fall ein Steuersatz von 7 % oder 16 % (ab 01.01.2007 19 %)1- oder ggf. ein Durchschnittsatz -Anwendung findet, sondern daruber hinaus, ob uberhaupt eine Steuerpflicht vorliegt oder evtl. eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Ferner kann das Korperschaftsteuergesetz, obwohl es bei einigen Steuerarten meist maßgeblichen Charakter besitzt, bei der Umsatzsteuer nur bedingt als Grundlage verwendet werden. Bevor es bei einer gemeinnutzigen Institution - auch bezeichnet als Non-Profit Institution oder der dritte Sektor - zur Anwendung eines Steuersatzes kommt, ist zunachst zu klaren, ob es sich bei dieser um einen Unternehmer handelt oder ob sie als Abnehmer tatig wird und ob uberhaupt ein steuerbarer Umsatz vorliegt. Liegt ein steuerbarer Umsatz vor, hangt es von den einzelnen Tatigkeitsbereichen innerhalb der Institution ab, ob eine Steuerfreiheit oder Steuerpflicht zum Tragen kommt und wie hoch ggf. der Steuersatz ist. Daruber hinaus ist zu beachten, dass bei der Umsatzbesteuerung nur ein geringe Umsatzgrenze in Hohe von 17.500 ? (§19 (1) Satz 1 UStG) des vorangegangenen Kalenderjahres vorgegeben ist, wohingegen bei der Korperschaftsteuer eine Besteuerungsgrenze in Hohe von 30.678 ? (§ 64 (3) AO) des laufenden Jahres gilt. Eine relativ geringe unternehmerische Tatigkeit kann somit ein Ausloser fur umsatzsteuerliche Pflichten werden.2 Schließlich konnen bei gemeinnutzigen Institutionen Vorsteueruberschusse entstehen, wenn sie in Tatigkeitsbereichen ihr Umsatze nach dem ermaßigten Steuersatz von 7 % versteuern, aber bei einem Wareneinkauf bei gleicher Bemessungsgrundlage 16 % in Abzug bringen durfen.

Dettagli down

0 recensioni dei lettori  media voto 0  su  5

Scrivi una recensione per "Die Umsatzbesteuerung gemeinnutziger Institutionen"

Die Umsatzbesteuerung gemeinnutziger Institutionen
 

Accedi o Registrati  per aggiungere una recensione

usa questo box per dare una valutazione all'articolo: leggi le linee guida
torna su Torna in cima