Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,3, Technische Universitat Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Das Papsttum im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: 1517 - die Reformation. Aus ihr entwickelte sich die protestantische Kirche. Der Drang des Menschen, neue Wege zu beschreiten und die zahlreichen Missstande im Äußeren und Inneren der Kirche fuhrte im 16. Jahrhundert zur Entwicklung einer neuen Glaubensrichtung. Anders als etwa 100 Jahre spater, konnte diese Trennung der Obodienzen im 15. Jahrhundert durch das Konzil von Konstanz noch einmal verhindert werden. Bereits seit dem Konzil von Vienne bestand die Idee, einem allgemeinen Konzil eine weit umfassendere Funktion, namlich die letzte und hochste Instanz der Gesamtkirche zu sein, zuzuweisen. Diese Idee beruht vor allem auf der 'konziliaren Theorie' von Marsilius von Padua, einem revolutionaren Theoretiker der 'Volkssouveranitat' und dessen Anhanger Wilhelm von Ockham. Sie vertraten die Meinung, die Kirche solle sich von unten nach oben aufbauen, wobei ein Allgemeines Konzil die Kirche 'reprasentieren' soll und uber allen Gliedern steht.1 Mit Bonifaz VIII. hatte eine große Epoche der Papstgeschichte ein tragisches Ende genommen. Sein Versuch mit der Bulle Unam sanctam die geistliche Weltregierung des Bischofs von Rom zu verwirklichen, hatte zur Niederlage gefuhrt. Das lange 'babylonischen Exil' von Avignon hatte das Papsttum so sehr geschwacht, dass es zum Großen Abendlandischen Schisma kommen musste. Um dem ein Ende zu bereiten, traf man sich in Konstanz zu einem Konzil und arbeitete ein Dekret aus, welches diesem unheilvollem Zustand ein Ende bereiten sollte. Dieses Dekret, haec sancta, soll hier bei der Bearbeitung des Themas, die causa unionis auf dem Konzil, die Grundlage darstellen. Als Kardinal Angelo Roncalli als Nachfolger des verstorbenen Papstes Pius XII. hervorging, und sich den Namen Johannes XXIII. gab, ließ eine alte theologische Streitfrage wieder beleben. Die Wiederholung der Ordnungszahl dreiundzwanzig bedeutete nichts weniger, als dass die beiden Papste Alexander V. und Johannes XXIII. von Rom nunmehr als illegitim betrachtet wurden. Das aber wurde bedeuten, dass auch die Rechtmaßigkeit der Einberufung des Konstanzer Konzils in Frage gestellt werden musse. Diese und andere Fragen finden immer wieder ihre Bearbeiter. Hauptsachlich sind W. Brandmuller und R. Baumer zu nennen, die sich ausfuhrlich in Monographien und Aufsatzen mit Themen rund um das Konstanzer Konzil beschaftigen. In der vorliegenden Arbeit allerdings soll es eher um die faktische Behandlung der Vorgange auf dem Konstanzer Konzil und das Dekret haec sancta gehen.