Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsatze deutschen Rechts« setzt der Autor einen Gedankenanstoß zur Harmonisierung des europaischen Gedankens auch und gerade im Zivilrecht und Namensrecht. Anhand einer exemplarischen Bestandsaufnahme zu den bisher aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsatzen im Namensrecht sollen Antworten zu Fragestellungen aus den Praxisbereichen gegeben werden. Die vielfaltigen fortgeschrittenen gesellschaftlichen Veranderungsprozesse in Europa, die Auswirkungen des Namens als Identifikationsmerkmal und das neue Namensrecht im Einfuhrungsgesetz zum BGB (EGBGB) verlangen nach einer grundsatzlichen neuen Umgangsweise bei der Umgestaltung der auch im Namen zu vereinenden Familie. Die Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsatze deutschen Rechts« wird vorgelegt, um den Dialog und die juristische Disputation mit der Fachoffentlichkeit, mit Verwaltung und den betroffenen Familienmitgliedern anzuregen und um Argumente fur Reformschritte auf europarechtlicher Angleichungsebene zu bereichern. Verbunden mit dieser Denkschrift ist die Hoffnung, dass durch sie die europarechtliche Harmonisierung von Reformen im Personenstandsrecht befordert wird und der Gesetzgeber und die Fachgerichte zu raschen Weichenstellungen und notwendigen Initiativen veranlaßt werden.