Wer trägt das Risiko, wenn künstlicher Intelligenz etwa ChatGPT schadensträchtige Fehler unterlaufen? Wenn die beteiligten Menschen sorgfältig gehandelt haben, haftet nach geltendem Recht niemand. Um dieser gravierenden Verantwortungslücke zu begegnen, entwerfen Anna Beckers und Gunther Teubner drei rechtliche Haftungsregime, für die sie Erkenntnisse aus der Soziologie sowie der Moral- und der Technikphilosophie heranziehen: Prinzipal-Agenten-Haftung für Handlungen autonomer Software-Agenten (»Aktanten«), Netzwerkhaftung für verdichtete Mensch-KI-Interaktionen (»Hybride«) und fondbasierte Entschädigung für vernetzte KI-Systeme (»Schwärme«). Ein bahnbrechender Lösungsvorschlag für eine hochaktuelle Problematik.