Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Juni 1991 wurde von der Bundesregierung die Verordnung uber die Vermeidung von Verpackungsabfallen erlassen, diese trat am 28. 08. 1998 in kraft. Inhalt war die Minimierung der Auswirkungen von Verpackungsabfallen auf die Umwelt, auch wurden in ihr Hersteller und Vertreiber zur Rucknahme und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen außerhalb des offentlich-rechtlichen Abfallbeseitigungssystems verpflichtet. Im Rahmen der hier dargestellten Entscheidung war uber die Frage zu entscheiden, welche der hier dargestellen Fallgruppen einschlagig sein kann:1.)Hersteller bedient sich des Systems DSD und nimmt fur die daruber hinaus anfallenden Mengen einen anderen regionalen Betreiber hinzu. 2.): Inanspruchnahme DSD und Selbstentsorgerlosung 3.)Fallgruppe: Inanspruchnahme von mit DSD konkurrierenden Systemen und Anschluß in anderen Mitgliedsstaaten an ein das Zeichen 'Der Grune Punkt' verwendenden System an.