Die EU-Entwaldungsverordnung (kurz: EUDR) stellt einen Teil des EU-Green-Deals dar, der durch die EU, als Teilelement zur Zielerreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN, erlassen wurde. Konkretes Ziel der EUDR ist es, die weltweite Entwaldung zu reduzieren und damit negativen Effekten entgegenzuwirken, die die Umwandlung von Waldflachen in landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit sich bringen. Schutzenswert sind dabei insbesondere die Fahigkeit von Waldern, den Gehalt an Treibhausgasen in der Atmosphare zu reduzieren, sowie die Erhaltung der Biodiversitat durch intakte Waldgebiete. Damit einher geht der Schutz von Rechten indigener Volker und der Menschenrechte im Allgemeinen. Um diese Ziele zu erreichen, wird das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und der Export bestimmter Rohstoffe und Produkte in bzw. aus der EU reguliert. Betroffen sind Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja und hieraus erschaffene Erzeugnisse. Ein vollstandiges Verbot gilt ab dem 30.12.2024 fur nicht entwaldungsfreie Produkte. Hierfur sind Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferketten-Compliance zu implementieren und anzuwenden. Die Einhaltung der Regelungen muss durch Einreichung einer Sorgfaltserklarung bestatigt werden. Im Falle von Verstoßen haben Unternehmen mit verschiedenen Arten von Sanktionen zu rechnen, die neben finanziellen Auswirkungen auch die Reputation des Unternehmens beeintrachtigen konnen. Hierauf geht vorliegendes Werk ein und soll damit eine erste ausfuhrlichere Einordnung der An- und Herausforderungen der EUDR an Unternehmen ermoglichen.