Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Universitat Hamburg (Department fur Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Europaisches Arbeitsrecht, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wahrend das Wirtschafts- und Unternehmensrecht in Europa stark vereinheitlicht ist, sind die Voraussetzungen zur Vereinbarung von Tarifvertragen in der Europaischen Union noch unterentwickelt. Dem unternehmensrechtlich Europaischen Binnenmarkt stehen nach wie vor nationale Tarifrechtsstrukturen gegenuber. Die Unternehmen Europas stehen heute in starkerem Maße als zuvor in einem unmittlebarem Wettbewerb zu ihren Konkurrenten. Die wirtschaftliche Entwicklung Europas schreitet voran. Unternehmen schließen sich zusammen, fusionieren, bilden europaische Konzerne und lassen sich in europaischen Nachbarstaaten nieder. Aber bislang gibt es keine vergleichbare Europaisierung der Aktivitaten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbanden. Die Vergleichbarkeit von Preisen und Einkommen nimmt zu. Der Konkurrenzdruck auf die nationalen Tarifpolitiken wird sich verstarken. Innerhalb eines gemeinsamen europaischen Marktes stehen nicht nur Betriebe in Konkurrenz zueinander, sondern auch die Systeme zur Regulierung der Arbeitsbeziehungen. Damit stellt sich die Frage, wie der Flachentarifvertrag, der auf einer nationalstaatlichen Rechtsordnung aufbaut, in einer europaischen Wirtschaft seine Funktion erfullen kann und nicht durch die faktischen Zwange des Marktes ausgehohlt bzw. beseitigt wird.