Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,3, Universitat Augsburg (Lehrstuhl fur Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Geschichte der Deutschlandpolitik, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zweiteilung Deutschlands schien fur lange Zeit die wahrscheinliche Zukunft deutscher Staatlichkeit zu sein. Jeweils fest in die Systemblocke integriert, ruckte die von beiden Seiten zumindest verbal angestrebte Vereinigung im Laufe der Koexistenz von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik in immer großere Ferne. Spatestens seit der Schließung der innerdeutschen Grenze durch den Bau der Berliner Mauer 1961, bedeutete die Trennung der Staatsgebiete fur die Menschen der DDR eine Festschreibung der Lebensumstande fur unabsehbare Zeit. Ohne die Moglichkeit selbst zu entscheiden, wo sie ihr Leben am ehesten nach ihren Wunschen, Vorstellungen und Interessen planen und fuhren konnten, galt es sich in das offentliche Leben der DDR zu integrieren oder mit Konsequenzen zu rechnen, die in ihrem Umfang nur selten vorhersehbar waren. Diese Arbeit wird im folgenden einen Aspekt des staatlichen Unrechts der DDR behandeln: Den Umgang mit den Burgern, die sich zur Ausreise in die Bundesrepublik entschlossen hatten. Da der Wohnortwechsel nach Westdeutschland bis zum Bau der Mauer relativ problemlos erfolgen konnte, fokussiere ich auf die Aussiedler und Fluchtlinge aus der DDR, die diesen Schritt wahrend der 'zementierten' Zweistaatlichkeit zwischen 1961 und 1989 getan haben. Der langwierigste, aber dennoch am haufigsten gewahlte Weg die DDR zu verlassen, war der 'Antrag auf Entlassung aus der Staatsburgerschaft der DDR'. Auf Grund internationalen Drucks, westdeutschen Forderungen und Verhandlungen sowie vermeintlichen Funktionslogiken der Machterhaltung der DDR-Fuhrung gab es den Weg der Familienzusammenfuhrung. Diese war auch der einzig offiziell beschreitbare Weg der 'Wohnsitzveranderung von Burgern der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Ausland' Den Ausreisewilligen bot sich daruber hinaus die Moglichkeiten den illegalen Weg uber die Grenze nehmen. Die dritte Moglichkeit bestand darin, nach einer genehmigten Auslandsreise, nicht wieder in die DDR einzureisen. Diese Übersiedler und Fluchtlinge sollten allerdings getrennt voneinander betrachtet werden. Ihre Motive zum Verlassen der DDR mogen sich zwar nicht unterschieden haben, jedoch die Art und das Ausmaß der Konsequenzen, die sie bereit waren zu tragen und in nicht unerheblichem Umfang auch erfuhren.