Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts / Gegenwart, Note: 1,3, Universitat Leipzig (Institut fur Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Gerechtigkeit ist genau so schillernd wie uneindeutig. Was Gerechtigkeit bedeutet, dass ist, ohne einen Kontextbezug, nicht sinnvoll zu beantworten. [...] Festzuhalten bleibt, dass verschiedene Gerechtigkeitsarten auf verschiedenen Grundprinzipien beruhen. Diese Grundprinzipien gilt es in Diskursen uber Gerechtigkeit zu begrunden, da die Gerechtigkeit als Gegenstand ethisch-moralischer Betrachtungen auch handlungsanweisenden, also normativen Charakter hat. Ziel muss es sein, entweder neue Gerechtigkeitsprinzipien zu entwickeln [...] oder bereits bestehende Gerechtigkeitsprinzipien an objektiven Kriterien zu messen [...] Das die Auffassungen innerhalb einer Gerechtigkeitsform daruber, was die Gerechtigkeitsprinzipien und deren Begrundung beinhalten sollen, divergieren, soll diese Arbeit anhand eines Vergleiches aufzeigen. Gegenstand des Vergleichs werden zwei Theorien des 20. Jahrhunderts sein, die im politisch-philosophischen Gerechtigkeitsdiskurs gegenwartig eine tragende Rolle spielen. Zum einen ist dies die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls, die er durch seine 'Gerechtigkeit als Fairness' zu Papier gebracht hat und zum anderen Michael Walzers Auffassung in 'Spharen der Gerechtigkeit'. Im Mittelpunkt des Vergleiches sollen zunachst die unterschiedlichen Anliegen, der beiden Autoren stehen, die sie mit ihren Theorien verfolgen (2.). Dabei wird auch auf deren Vorgehensweise bei der Herleitung und den Begrundungsansatz der Theorien sowie auf die Einbettung in einen speziellen Kontext einzugehen sein. Im zweiten Teil wende ich mich dann einem inhaltlichen Vergleich der beiden Gerechtigkeitstheorien zu, um die jeweils zu Grunde liegenden Gerechtigkeitsprinzipien und deren Rahmenbedingungen zu bestimmen. Da ich mit meiner Arbeit auf einen Vergleich der Theorien Rawls' und Walzers abziele beschranke ich mich bei der inhaltlichen Betrachtung auf die Gerechtigkeitsprinzipien (3.1), den Guterbegriff (3.2) und den Gleichheitsbegriff (3.3). Im Schlussteil (4.) sollen die Ergebnisse noch einmal resumierend zusammengefasst werden. Da ich mich in den Teilen (2.)-(3.3) ausfuhrlich mit den Unterschieden beide Theorien auseinander gesetzt habe, es mir im Schlussteil wichtig, vordergrundig auf die Gemeinsamkeiten einzugehen. Letztlich mochte ich als Folgerung aus meinem Resumee, eine der beiden Theorien favorisieren.