Vom Stammesgebiet der Bajuwaren zum modernen Verfassungsstaat: Die Geschichte Bayerns ist beispielhaft fur die Geschichte der heutigen Lander und die Entwicklung des foderalistischen Prinzips in Deutschland. Im Laufe von zweitausend Jahren wuchs eine eigene bayerische Tradition, die illustriert, daß sich deutsche Geschichte in hohem Maße aus der Geschichte der Stamme und Lander im deutschen Kulturraum speist. Nach der Kelten- und Romerherrschaft und dem von den Bajuwaren, Franken und Alamannen gepragten Fruhmittelalter bildet das Stammesherzogtum der Bayern bis zum 12. Jahrhundert die Grundlage fur das politische, kirchliche, kulturelle und soziale Gefuge des Landes. Aus der Fursten- und Adelsherrschaft des Mittelalters erwachst dann die Eigenstaatlichkeit der deutschen Lander als pragendes Element der deutschen Geschichte. Das Herzogtum und Kurfurstentum Bayern des 14. bis spaten 18. Jahrhunderts laßt besonders deutlich erkennen, wie das Mit- und Gegeneinander von Territorialherrschaft der Landesfursten und Kaiser- bzw. Konigsherrschaft die Staatenentwicklung in diesem Zeitraum bestimmt. Das souverane Konigreich Bayern des 19. Jahrhunderts schließlich wird Mitgliedstaat des Deutschen Reiches von 1871. Im 20. Jahrhundert wird Bayerns politische Geschichte weitgehend in die deutsche Geschichte integriert