Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Padagogik - Allgemein, Note: 2,0, Fachhochschule Dusseldorf, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 35a des SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe fur seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Dieser Anspruch steht dem behinderten Kind oder Jugendlichen selbst zu und nicht den erziehungsberechtigten Personen. Jedoch muss erst die Frage gestellt werden, was eine seelische Behinderung eigentlich ist. Wie kann sie festgestellt werden und durch wen? Nachdem wir uns mit dem Krankheitsbild und der Diagnose beschaftigt haben, wird auf den kommenden Seiten naher darauf eingegangen warum uberhaupt eine Eingliederungshilfe angeboten wird und wie sie aussehen kann.
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