Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universitat Luneburg (BWL), Veranstaltung: Kostenrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kostenrechnung hat als Teilgebiet des Rechnungswesens die Aufgabe, die anfallenden Kosten zu erfassen, zu uberwachen und die Preise zu kalkulieren. Sie lasst sich grob in die drei folgenden Teilbereiche gliedern: Der erste Teilbereich ist die Kostenartenrechnung. Sie erfasst und gliedert samtliche in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten. Mit den Ergebnissen beliefert die Kostenartenrechnung die Kostenstellenrechnung, deren leitende Fragestellung sich ausschließlich mit der Kostenursache befasst. In der Kostenstellenrechnung werden die angefallenen Kosten auf die Betriebsabteilungen verteilt. Der dritte Teilbereich ist die Kostentragerrechnung, in der die Kosten auf die erstellten Guter oder Dienstleistungen, die Kostentrager, weiterverteilt werden. Die Kostenstellenrechnung fungiert als Bindeglied zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostentragerrechnung, kurzfristiger Erfolgsrechnung sowie Planungsrechnung: Nachdem alle Kosten erfasst und nach Arten unterteilt wurden, mussen sie nun auf die Betriebsbereiche verteilt werden, in denen sie verursacht wurden. Die Erfassung der Kosten am Ort ihrer Entstehung dient vor allem der Wirtschaftlichkeitskontrolle die durch Soll-Ist-Vergleiche und unternehmensweite Vergleiche zwischen Kostenstellen mit gleicher oder ahnlicher Aufgabenstellung durchgefuhrt wird. Weitere Aufgaben, die jedoch anderen Teilbereichen der Kostenrechnung dienen, sind die Kostenbudgets zu uberwachen, die Kalkulationsgenauigkeit zu erhohen und relevante Kosten fur Planungszwecke der einzelnen Betriebsbereiche zu liefern.1 Die Kostenstellenrechnung beschaftigt sich ausschließlich mit den Gemeinkosten. Sie fallen fur mehrere oder alle Kostentrager gemeinsam an, weil sie einem bestimmten Erzeugnis nicht direkt zugeordnet werden konnen oder aber aus okonomischen Grunden auf ihre Zurechnung verzichtet werden soll. Aus diesem Grund kann das Verursachungsprinzip lediglich bedingt, wenn uberhaupt, eingehalten werden. [...] 1 Jossé, G. (2001): Basiswissen Kostenrechnung, Munchen - S. 67