Am 1. Mai 2006 tritt ein bundesweit einheitliches Rucknahmesystems fur Getrankedosen und Getranke-Einwegverpackungen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt mussen die Einzelhandler nicht mehr nur ihre eigenen Getrankedosen oder Einwegflaschen zurucknehmen, sondern alle. Damit kommen auf den Einzelhandel hohe Investitionskosten zu, wenn dies aufgrund der zu erwartenden Volumina die Anschaffung von Leergut-Rucknahmeautomaten bedeutet. Viele Einzelhandler mussen ihre Sortimentspolitik bei Getranken dahingehend uberprufen, inwiefern Getranke in Mehrwegverpackungen gegenuber Getranken in Einwegverpackungen wirtschaftlich tragbar sind.